Wir engagieren
uns für Sie

Bei der Treuhand dreht sich alles um erstklassige Beratung. Damit Sie sich als Selbständige, Unternehmer und Entscheider ganz auf Ihre Kernkompetenzen und die erfolgreiche Führung Ihrer Unternehmen konzentrieren können.

Enjoy Business

Bernard Witte

Sprecher der Geschäftsführung

Zahlen · Daten · Fakten

18

Geschäftsführer und Partner

4.200

Mandate – Lokal,
regional, international

270

Mitarbeitende

51.900

Mitarbeitende im HLB Netzwerk

Aktuelles

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Benefits & Karriere

Wir bieten viele Benefits für unsere Mitarbeitenden mit den besten Chancen, um persönliche Fähigkeiten zu entfalten – für ein ausgewogenes Verhältnis von Beruf und Privatleben.

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Presse

Presse

Hausaufgaben für die Zukunft des Oldenburger Münsterlandes

In einem aktuellen Artikel der OM-Medien GmbH & Co. KG hebt unser Sprecher der Geschäftsführung Bernard Witte, wichtige Anliegen für die Entwicklung unserer Region hervor. Um die mittelständische Wirtschaft im Oldenburger Münsterland zukunftssicher zu machen, sind bezahlbarer Wohnraum, mehr Studienmöglichkeiten und Anreize für Rückkehrer unerlässlich.

Herzenprojekte

Herzensprojekte: Regionales Engagement

Für das „WIR“ in der Region zählt persönliches Engagement. Daher fördert die Treuhand das Engagement von Mitarbeitenden – in regionalen sozialen und gesellschaftlichen Projekten, Aktivitäten und Aktionen.

Betriebsrestaurant

Kantine

Am Standort Oldenburg können sich Mitarbeitende sowie auch externe Besucher von einem reichhaltigen Angebot an Speisen in unserem Betriebsrestaurant begeistern lassen. Unser Betriebsrestaurant wird betrieben von der Firma Mittmann. Gern nehmen wie Sie in unseren E-Mail-Verteiler für den Speiseplan auf, senden Sie dazu einfach eine formlose Nachricht an enjoy@treuhand.de.

Speiseplan unserer Kantine vom 19. Mai bis 23. Mai 2025 hier downloaden.

News

Gestaltung: Überlassung Firmenwagen an GmbH-Gesellschafter

Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sich steuerlich unterschiedliche auswirken. Ob

Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen

Die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen bzw. zum Unternehmen ist unterschiedlich geregelt. Ertragsteuerliche Regelung: Bewegliche

Dienstreise: Fahrt mit Privatfahrzeug statt Firmenwagen

Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug überlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass dieses Fahrzeug auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Nutzt der

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