Advent im Büro
Was ist erlaubt? Ein Regelwerk für die schönste Zeit des Jahres
Was ist erlaubt? Ein Regelwerk für die schönste Zeit des Jahres
Was ist erlaubt? Ein Regelwerk für die schönste Zeit des Jahres
Lametta, Lichterketten, Kerzen, Tannenzweige, der Duft von Weihnachtsplätzchen – die Vorfreude hält auch in Unternehmen Einzug. Da müssen wir uns doch alle eingestehen, dass uns die vorweihnachtliche Stimmung glücklich stimmt. So ergab eine Studie der Manpower Group, dass 92% der Befragten sich über Weihnachtsstimmung am Arbeitsplatz freuen. Nun stellt sich doch die Frage: Was ist erlaubt und worauf müssen wir achten?
Gemütliche Stimmung mit Kerzenschein. Ist es in Ordnung am Schreibtisch Kerzen anzuzünden?
Fragen Sie Ihren Chef, denn er kann es Ihnen zwar erlauben, aber ebenso verbieten. Dies ist individuell von der Führungsetage und auch der Versicherung abhängig. Kommt es durch Ihre Dekoration zu einem Brand, so haften Sie im Zweifel mit. Unsere Lösung: Wie wäre es mit gemütlichen LED-Kerzen, um nicht gänzlich verzichten zu müssen.
Gemeinsam auf der Weihnachtsfeier das Jahr ausklingen lassen – Handelt es sich um Arbeitszeit oder ist es Privatvergnügen?
In diesem Fall entscheidet die Uhrzeit der Weihnachtsfeier und deren Überschneidung mit Ihren Arbeits- oder Kernzeiten. Findet sie also während der regulären Arbeitszeit statt, werden Sie für Ihre Anwesenheit bezahlt. Im anderen Fall handelt es sich um Ihre Freizeit. Wir finden, dass eine Weihnachtsfeier ein wichtiger Bestandteil der Vorweihnachtszeit ist.
Nur ein Glühweinchen, dass macht schon nichts – wie sieht es damit auf der Arbeit aus?
Nach dem Feierabend geht es auf einen Glühwein mit den Kollegen zum nächsten Weihnachtsmarkt.
Wie sieht es aber z. B. in der Mittagspause aus? Bei uns in der Treuhand ist Alkohol am Arbeitsplatz generell verboten. Wie wäre es dann mit einer leckeren Alternative? Ein alkoholfreier Apfelpunsch im Büro und den Glühwein dann zum Feierabend – klingt doch nach einer super Kombination, oder? Dann mal Prost!
„Sie haben dieses Jahr hervorragend gearbeitet, hier ist eine Kleinigkeit für Sie.“ – Dürfen Kundengeschenke angenommen werden?
Wer freut sich denn nicht, wenn ein Kunde einem zum Jahresende ein Weihnachtsgeschenk überreicht. Doch hier ist Vorsicht geboten. Liegt der Wert des Präsents über 40,-€ können unter Umständen schon als Bestechung betrachtet werden und vielleicht mit einer Abmahnung enden. Bitte achten Sie auf jeden Fall immer auf die Vereinbarungen in Ihrer Firma.
Ein mit Lametta umrahmter Bildschirm, blinkende Lichterketten und vieles mehr – Welche Dekoration ist im Büro zulässig?
Grundsätzlich liegt die Entscheidung über zulässige Dekoration am Arbeitsplatz bei Ihrem Chef. In der Praxis haben aber die wenigsten etwas gegen leicht geschmückte Büros. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Ihre oder die Arbeitsabläufe der Kollegen:innen nicht stören. So sollte Sie auf grell und bunt blinkende Lichterketten doch eher verzichten und sich mit Ihrem Weihnachtsschmuck bedeckter halten.
Nun kann die Vorweihnachtszeit losgehen und wir wünschen Ihnen viel Freude!
Quelle: manpower.de