Zum Jahresbeginn 2021 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Einkommensteuer:
- Die Anhebung des Grundfreibetrags, der Kinderfreibeträge, der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge sowie die Anpassung des Steuertarifs führen zu einkommensteuerlichen Entlastungen.
- Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € angehoben. Für die ersten 20 Kilometer beträgt sie weiterhin 0,30 €.
- Vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2021 kann für jeden Tag, an dem die berufliche Tätigkeit ausschließlich zu Hause ausgeübt wird, eine sog. Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 €, höchstens 600 € pro Jahr, abgezogen werden. Es dürfen dann jedoch keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 € angerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Details können Sie dem gesonderten Artikel in dieser Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ entnehmen.
- Bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen wird die Grenze, ab der Vermieter ihre Kosten nur anteilig steuerlich abziehen dürfen, von 66% auf 50% der ortsüblichen Miete herabgesetzt. Zwischen 50% und 66% ist ein vollständiger Abzug der Kosten nur bei positiver Totalüberschussprognose möglich.
Lohnsteuer:
- Bestimmte Zusatzbezüge eines Arbeitnehmers sind nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise Leistungen des Arbeitgebers für Kosten der Kinderbetreuung, für die Gesundheitsförderung im Betrieb oder für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads. Im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sind solche Bezüge nicht mehr begünstigt.
- Die im Jahr 2020 eingeführte Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert.
- Die Frist für lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlungen bis zur Höhe von 1.500 € wird bis zum 30.6.2021 verlängert.
- Trägt der Arbeitgeber anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung des ausscheidenden Arbeitnehmers (sog. Outplacement-Beratung), liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn mehr vor. Details können Sie dem gesonderten Artikel in dieser Ausgabe von „Steuern & Wirtschaft aktuell“ entnehmen.
Umsatzsteuer:
- Die im Juli 2020 abgesenkten Umsatzsteuersätze betragen ab dem 1.1.21 wieder 19% (Regelsteuersatz) bzw. 7% (ermäßigter Steuersatz).
- Der Mini-One-Stop-Shop wird ab 1.7.2021 zum One-Stop-Shop und umfasst künftig sämtliche grenzüberschreitende Dienstleistungen an Nichtunternehmer sowie Fernverkäufe (Versandhandel und „Lieferungen“ über elektronische Schnittstellen) innerhalb der Europäischen Union.
- Für Fernverkäufe von aus Drittstaaten importierten Gegenständen mit einem Wert von bis zu 150 € wird ab 1.7.2021 ein Import-One-Stop-Shop neu eingeführt.
- Für Versandhändler wird ab 1.7.2021 neben neuen Einfuhrmodalitäten für Lieferungen aus Drittländern eine einheitliche und niedrige Lieferschwelle für Fernverkäufe innerhalb der Europäischen Union eingeführt.
- Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, sog. Reverse-Charge-Verfahren, wird auf Telekommunikationsdienstleistungen an Wiederverkäufer erweitert.
Sonstiges:
- Der Solidaritätszuschlag wird teilweise abgeschafft und nur noch erhoben, wenn die Einkommensteuer 16.956 € (Einzelveranlagung) bzw. 33.912 € (Zusammenveranlagung) übersteigt.
- Das Kindergeld wird um 15 € für jedes Kind erhöht.
- Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden ausgeweitet (insb. Überbrückungshilfe II und III). Details können Sie den gesonderten Artikeln in dieser Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ entnehmen.
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