Wer noch die Möglichkeit eines nicht rückzahlbaren Landeszuschusses von bis zu 50 % für ein Investitionsvorhaben, dass durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, nutzen möchte, muss sich beeilen. Die Antragsstellung muss bis zum 30.11.2020 erfolgen.
Das Corona-Sonderprogramm der NBank „Neustart Niedersachsen Investition“ ist für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Automobilwirtschaft aufgelegt worden. Mit der Maßnahme sollen nach den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie neue Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen.
Wer wird gefördert:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
- Unternehmen der Automobilwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
Was wird gefördert:
- Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren
Bedingungen:
- Das Unternehmen hat in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- … 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR
- … 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR
- Darüber hinaus können Unternehmen der Automobilwirtschaft alternativ auch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten
- … 30 % für Investitionen bis 1.650.000 EUR
- … 20 % für Investitionen bis 4.000.000 EUR
- Förderhöhe mindestens 5.000 EUR und maximal 800.000 EUR
- Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Straßenzulassung, je Fahrzeug maximal 10.000 EUR förderfähige Ausgaben
- Nicht förderfähig sind Ausgaben für Finanzierungen, die Umsatzsteuer, Leasing- oder Mietausgaben, Personalausgaben, Eigenleistungen, Ausgaben für Grunderwerb, in einem Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter, Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 EUR liegt
- Mit der Durchführung der Maßnahme dar erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden
Weitere Informationen auf den Seiten der NBank sowie zum Programm zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Neustart Niedersachsen Innovation“ (mit ebenfalls auslaufender Frist zur Antragstellung zum 30.11.2020).