Datenschutz im Home Office
Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten auch außerhalb des Büros.
Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten auch außerhalb des Büros.
Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten auch außerhalb des Büros.
Die erneut zunehmenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus führen dazu, dass Mitarbeiter wieder vermehrt im Home Office arbeiten. Die erste Welle der Corona-Pandemie hat viele Unternehmen noch unvorbereitet getroffen. Es ging daher häufig zuallererst darum, weiterhin möglichst arbeitsfähig zu bleiben. Der Datenschutz musste zunächst hintanstehen. Seit der ersten Welle ist jedoch über ein halbes Jahr vergangen und es ist höchste Zeit, die neue Arbeitssituation auch datenschutzrechtlich abzusichern, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Nach Art. 24 Abs. 1 Satz 1, 32 DSGVO hat das Unternehmen als datenschutzrechtlich Verantwortlicher geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform erfolgt. Im Folgenden geben wir einige Hinweise, was dies konkret im Falle des Home Office bedeutet. Wir differenzieren dabei zwischen zentralen Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die IT-Infrastruktur und Maßnahmen, die durch den Mitarbeiter im Home Office umzusetzen sind. Wichtig ist zudem, die Mitarbeiter in der Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen zu schulen und in Form einer Home Office-Vereinbarung als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag auf ihre Einhaltung zu verpflichten. Dabei sollten Arbeitgeber sich auch ein Kontrollrecht im Hinblick auf die Einhaltung der Vereinbarung im Home Office einräumen lassen – inklusive dem dafür notwendigen Zutrittsrecht zu den privaten Räumen des Mitarbeiters.
Zentrale, administrative Maßnahmen
Folgendes sollte durch die zentrale IT-Funktion des Unternehmens sichergestellt werden:
Maßnahmen zur Umsetzung im Home Office
Folgende Maßnahmen sollten grundsätzlich im Home Office umgesetzt werden:
Abhängig von Ihrer konkreten Arbeitssituation, Ihren Prozessen, Ihrer IT-Landschaft und den verarbeiteten Daten, sind ggf. andere und zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Hilfreich bei der Prüfung ist auch der Wegweiser Telearbeit und Mobiles Arbeiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dort insbesondere die Bausteine OPS.1.2.4 zur Telearbeit sowie INF.8 zum häuslichen Arbeitsplatz. Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat darüber hinaus eine Liste weiterführender Beiträge zum Datenschutz und der Datensicherheit bei Videokonferenzen, dem mobilen Arbeiten und Home Office veröffentlicht. Haben Sie Fragen zu Datenschutz oder Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an.
Hendrik Sünkler
Dipl.-Jurist, CISA, T.I.S.P.
Datenschutzbeauftragter
Telefon: 0441 9710-328
E-Mail: suenkler@treuhand.de