Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
ab 1. Januar 2023 Pflicht
ab 1. Januar 2023 Pflicht
ab 1. Januar 2023 Pflicht
Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die die Papierform ersetzen soll, war aufgrund der Pandemie mehrmals verschoben worden. Nun wird das Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeit (eAU) zum 01.01.2023 verpflichtend.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag einreichen. Mit der eAU müssen gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte jetzt nicht mehr selbst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Doch die Krankenkassen übertragen sie nicht automatisch. Sie muss vom Arbeitgeber für jeden Mitarbeitenden angefordert werden.
Dies kann beispielsweise mit itsg.de über das Formular ‚Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen‘ durchgeführt werden. Alternativ bieten auch viele Zeiterfassungssysteme die technische Möglichkeit, die eAU abzurufen. Auskünfte kann der jeweilige Softwareanbieter geben.
Der Arzt übermittelt die Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Nach der Prüfung informiert die Kasse elektronisch darüber, dass die Rückmeldung abrufbar ist. Versicherte erhalten auf Wunsch ihre Ausfertigung digital oder von ihrem Arzt als Ausdruck.
Auch mit der eAU sind die Mitarbeitenden weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG). Es empfiehlt sich, die Beschäftigten entsprechend zu informieren, da die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht überall bekannt sein dürfte. Einer Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags bedürfe es hierzu nicht. Der allgemeine Hinweis, zum Beispiel durch einen betriebsüblichen Aushang oder eine Anlage zur nächsten Entgeltabrechnung reiche vollkommen aus.
Michael Stoltz
Leiter Entgeltabrechnung
Telefon: 0441 9710-218
E-Mail: stoltz@treuhand.de