Für die Branche Land- und Ernährungswirtschaft wurden ebenfalls Erleichterungen beschlossen.
Das Corona-Kabinett (Arbeitsbesprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministern BMF, BMI, AA, BMG, BMVg, ChefBK) hat zudem folgende Regelung für Erntehelfer ab dem 10. April 2020 beschlossen. Diese soll der EU zur Ratifizierung vorgelegt werden. Sie werden nur befristet erlassen.
- Personen, die zum Zweck einer mindestens mehrwöchigen Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen wollen, müssen über einen Nachweis verfügen, dass die Durchführung einer zweiwöchigen Quarantäne sichergestellt ist oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden. Diese Regelung kann sowohl auf gewisse Tätigkeitsbereiche als auch zahlenmäßig begrenzt werden.
- Die zuständige Behörde übermittelt die Daten der Einreisenden an die jeweils am Wohnort zuständige Gesundheitsbehörde, damit die Einhaltung der zweiwöchigen Quarantäne vor Ort überwacht werden kann. Bei einer sehr großen Zahl zu übermittelnder Datensätze kann auch nur eine Zufallsstichprobe übermittelt werden.
- Aktuell wird nichts zur Schließung der polnisch-deutschen Grenze gesagt, d. h. die polnisch-deutsche Grenze ist über den 10. April hinaus offen, aber die Bundesregierung bewertet die Lage der Binnengrenzen fortwährend.
- In Grenzregionen (u. a Polen), in den keine expliziten Grenzkontrollen stattfinden, nutzt die Bundespolizei die bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente, um die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren.