Mindestlohn, Mini- und Midijob-Regelung:
Das ist ab dem 1. Oktober 2022 zu beachten.
Das ist ab dem 1. Oktober 2022 zu beachten.
Das ist ab dem 1. Oktober 2022 zu beachten.
Minijob-Grenze – Anhebung 10/2022 von 450,00 EUR auf 520,00 EUR
Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns wird die Minijob-Grenze von 450,00 EUR auf 520,00 EUR angepasst. Durch die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze gelten Arbeitnehmer, die zwischen 450,01 EUR und 520,00 EUR verdienen, nach dem 01.10.2022 grds. als Minijobber und unterliegen keiner Versicherungspflicht (Besonderheit Rentenversicherung).
Bestandsschutzregelung: Die betroffenen Arbeitnehmer können selbst über ihre beitragsrechtliche Beurteilung entscheiden. Sie bleiben aus Gründen des Bestandsschutzes bis zum 31. Dezember 2023 versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
In der Rentenversicherung gilt die Bestandsschutzregelung nicht und somit gelten die Grundsätze des Minijobs. Dies hat zur Folge, dass Pauschal- oder Pflichtbeiträge zur
Rentenversicherung (Minijobzentrale) abgeführt werden.
Die betroffenen Beschäftigten (450,01 EUR bis 520,00 EUR) können sich auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen und es tritt Versicherungsfreiheit ein. Arbeitgeber sollten zum 01.10.2022 bei ihren betroffenen Arbeitnehmern abfragen, ob sie Gebrauch von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht machen.
Übergangsbereich (Midijob) – Erhöhung von 1.300 EUR auf 1.600 EUR
Vom 01.10.2022 an liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 520,01 EUR bis 1.600,00 EUR im Monat beträgt und regelmäßig 1.600,00 EUR im Monat nicht übersteigt. Im Übergangsbereich gelten Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und bei der Verteilung der Beitragslast.
Sie müssen nichts weiter veranlassen, wir übernehmen die Prüfung für Sie.
Mindestlohn – Anhebung 10/2022 von 10,45 EUR auf 12,00 EUR
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.10.2022 auf 12,00 EUR.
Bitte beachten Sie:
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Michael Stoltz
Leiter Entgeltabrechnung
Telefon: 0441 9710-218
E-Mail: stoltz@treuhand.de