Nachhaltigkeit:
Eine Chance für Unternehmen
Eine Chance für Unternehmen
Eine Chance für Unternehmen
Mittelständische Unternehmen unterschätzen die Auswirkungen von Nachhaltigkeit im Unternehmen auf ihr Geschäft. Erweiterte Berichterstattungspflichten und EU-Taxonomie fordern strategisches Handeln.
Viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland verkennen die Auswirkungen, die die aktuellen Vorgaben für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit auf ihr Geschäft haben. Die Notwendigkeit, das eigene Geschäftsmodell zu überprüfen und langfristig zu verändern, ist gegeben. Denn Nachhaltigkeit im Unternehmen lohnt sich. Die Unternehmen werden mittlerweile an der tatsächlichen Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele gemessen.
Am 6. Juli 2021 veröffentlichte die EU-Kommission die endgültige Fassung des Gesetzes zur EU-Taxonomie-Verordnung. Dabei ist ihr Ziel, den Green Deal in die Praxis zu übersetzen und genau festzulegen, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig eingestuft werden. Im Rahmen der Taxonomie wurden sechs Umweltziele definiert:
Mindestens eines der Ziele muss im Rahmen der Nachhaltigkeit im Unternehmen erfüllt sein, damit eine Unternehmensaktivität als „grün“ gilt.
Bereits jetzt müssen große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen angeben, ob ihre Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung ökologisch nachhaltig sind. Dies geschieht anhand des Umsatzes, der Investitionen und der operativen Ausgaben. Als ökologisch nachhaltig gelten Wirtschaftsaktivitäten, die
Nur wenn alle vier Kriterien erfüllt sind, gilt eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig.
Gibt es weitere Gründe für das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen? Bereits seit März dieses Jahres gilt die „Offenlegungsverordnung“ der EU. Diese verlangt für Kapitalanlagen eine Dokumentation, inwieweit Anbieter und Produkte bestimmte Nachhaltigkeitsansprüche in Bezug auf Environment (Umwelt), Social (Sozialstandards) und Governance (Unternehmensführung) – kurz ESG – erfüllen. Viele Unternehmen sind bisher nicht ausreichend darauf vorbereitet, dass Kapitalgeber aller Art − am Ende die eigene Hausbank − ihre Mittel- und Kreditvergaben mehr und mehr an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten werden oder sogar müssen. Wenn Investitionen aufgrund fehlender Nachhaltigkeit im Unternehmen nicht mehr finanziert werden können, verliert dieses am Markt schnell den Anschluss.
Das mag man als bürokratische Belastung empfinden, aber es hilft nichts: Auch größere Mittelständler müssen sich darauf einstellen, ab dem Geschäftsjahr 2025 einen umfangreichen Bericht über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten abzugeben. Das seien zwar noch gut zwei Jahre Zeit für die Vorbereitung – diese sollten aufgrund der umfangreichen Angabepflichten aber auch für den Aufbau von Berichtsstrukturen und Prozessen für die Sammlung und Aufbereitung von Daten über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie über die Grundsätze der Unternehmensführung eingeplant werden.
Zusätzlich geraten mittelständische und kleinere Zulieferer für größere Betriebe unter Druck. Denn diese Betriebe werden durch das deutsche Lieferkettengesetz (genauer: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) verpflichtet, darüber zu wachen, dass ihre Zulieferer nicht gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten verstoßen, und verlangen deshalb von diesen entsprechende Berichte. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft für Betriebe mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ein Jahr später gilt dies außerdem für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Aktuell berät die EU-Kommission zudem einen Entwurf, der schon für Betriebe ab 500 Arbeitnehmern gelten soll.
Für Mittelständler ist jetzt die Zeit gekommen, sich mit den ESG-Aspekten und deren Auswirkungen und Chancen zu beschäftigen, um ihr Unternehmen bewusst zu positionieren und zukunftsfähig aufzustellen.
Wir helfen Unternehmen jeder Größenordnung dabei, für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen ihr individuelles nachhaltiges Geschäftsmodell zu etablieren und ihre Vision zu überwachen, zu berichten und umzusetzen.
Jörg Högemann
Geschäftsführer und Berater
Telefon: 0441 9710-355
E-Mail: hoegemann@treuhand.de