Steuerentlastungsgesetz 2022
Zur Entlastung der Bürger wegen der erheblichen Preiserhöhungen der letzten Monate ist u. a. die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, des Grundfreibetrags und der Entfernungspauschale geplant.
Zur Entlastung der Bürger wegen der erheblichen Preiserhöhungen der letzten Monate ist u. a. die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, des Grundfreibetrags und der Entfernungspauschale geplant.
Zur Entlastung der Bürger wegen der erheblichen Preiserhöhungen der letzten Monate ist u. a. die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, des Grundfreibetrags und der Entfernungspauschale geplant.
Die Bundesregierung hat am 16.3.2022 den Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Zur Entlastung der Bürger wegen der erheblichen Preiserhöhungen der letzten Monate ist u. a. die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, des Grundfreibetrags und der Entfernungspauschale geplant.
Am 16.3.2022 beschloss die Bundesregierung den Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022. Ziel ist es, die erheblichen Preiserhöhungen der letzten Monate, insbesondere im Energiebereich, durch eine steuerliche Entlastung der Bürger abzumildern. Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor, die rückwirkend zum 1.1.2022 zur Anwendung kommen sollen: