Am 24.11.2021 haben SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung veröffentlicht. Jetzt müssen noch die Gremien Anfang Dezember zustimmen.
Der Vertragsentwurf beinhaltet insbesondere folgende steuerlichen Pläne:
- Die Corona-bedingt eingeführte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer soll bis Ende 2022 verlängert werden.
- Der Sparerpauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei erzielt werden können, soll etwas erhöht werden,
- ebenso der Ausbildungsfreibetrag.
- Der gesetzliche Mindestlohn soll kurzfristig auf 12 € pro Stunde (aktuell: 9,60 € pro Stunde) und die Minijob-Grenze auf 1.600 € (bisher: 1.300 €) erhöht werden. Zudem soll die Minijob-Grenze auf 520 € pro Monat angehoben werden und sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.
- Familien und Alleinerziehende sollen unterstützt werden, z. B. durch die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen.
- Rentenversicherungsbeiträge sollen in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden können.
- Bei der Firmenwagenbesteuerung sollen künftig rein elektrische Fahrzeuge stärker begünstigt werden als Hybridfahrzeuge.
- Die bisherige Prämie zur Anschaffung elektrisch angetriebene Pkw soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
- Das Besteuerungsverfahren soll stärker digitalisiert und vereinfacht werden (z.B. durch vorausgefüllte Steuerklärungen).
- Die Corona-bedingt eingeführte erweiterte Verrechnung von Verlusten soll bis Ende 2023 verlängert und nochmals erweitert werden.
- Für in 2022 und 2023 angeschaffte Anlagegüter zum Klimaschutz oder zur Digitalisierung sollen sog. „Superabschreibungen“ zugelassen werden.
- Die Möglichkeit zur begünstigten Besteuerung von thesaurierten Gewinnen bei Personengesellschaften soll evaluiert und auf praxistaugliche Anpassungen überprüft werden.
- Eine Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen soll für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio € eingeführt werden.
- Die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15% soll aktiv unterstützt werden.
- Der Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung soll weiter intensiviert werden.
- Die steuerliche Betriebsprüfung soll modernisiert und beschleunigt werden.
- Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs soll ein bundeseinheitliches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen eingeführt werden.
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