Umsetzung vom Lieferkettengesetz:
rechtssicher, digital und praxisnah
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Nur wenige betroffene Firmen sind für das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) vorbereitet. Für die konkrete Umsetzung vom Lieferkettengesetz bietet das HLB-Kompetenzteam Nachhaltigkeit eine Softwarelösung.
Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden, bestimmte Umwelt- und Sozialstandards in der gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten. So sollen Menschenrechte geschützt und unter anderem Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verhindert werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Einhaltung des vom Lieferkettengesetz zuständig und kann bei Verletzungen Bußgelder verhängen.
Mit dem Lieferkettengesetz kommt einiges auf große deutsche Unternehmen zu. durch das Gesetz werden sie nun in die Pflicht genommen, entlang ihrer Lieferketten auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten. Das gilt auch im Ausland. Hierbei geht es konkret um Kinderarbeit, Arten der Sklaverei, Arbeitsschutz, aber auch um umweltschützende Maßnahmen gegen Boden- und Gewässerverunreinigungen, wenn diese zu Menschenrechtsverletzungen führen. Die Vorgaben sollen für Firmen ab 1000 Beschäftigte bereits ab 2024 gelten.
Große Unternehmen müssen durch das Lieferkettengesetz unter anderem eine Risikoanalyse durchführen. Darüber hinaus müssen sie ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdemechanismus aufsetzen und öffentlich darüber berichten. Sofern Verletzungen der Pflichten im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern erfolgen, sind die Unternehmen laut Lieferkettengesetz verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Doch nur vier Prozent der Unternehmen sehen sich für die Umsetzung vom Lieferkettengesetz gerüstet. Das ergab eine Umfrage des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) im Jahr 2022. So gaben 70 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer an, mittelmäßig bis sehr schlecht aufgestellt zu sein, während tatsächlich nur vier Prozent darüber informiert sind, was in Fällen von Verstößen gegen das Lieferkettengesetz zu tun ist. Doch gerade diese können teuer werden. Betriebe, die bei ihren weltweiten Zulieferern nicht gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen vorgehen, müssen mit Bußgeldern von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes rechnen. Zudem könnten sie außerdem vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Um unsere Mandanten zu unterstützen, hat das Kompetenzteam Nachhaltigkeit im Netzwerk HLB eine etablierte Nachhaltigkeitsmanagement Softwarelösung für die konkrete Umsetzung des LkSG erweitert. Das Team besteht aus Experten zu den jeweiligen Fragestellungen. In dem Zusammenhang bietet die One-Stop-Lösung Unterstützung bei der gesetzeskonformen erstmaligen Umsetzung der wesentlichen Elemente des Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetzes. Hierdurch wird Unternehmen mit Hilfe eines softwaregestützten Management-Systems die fortlaufende Erfüllung und die Dokumentation der Sorgfaltspflichten in den Folgejahren ermöglicht.
Das Programm unterstützt die Erarbeitung der Risikoanalyse und die Definition und Aussteuerung der notwendigen Abhilfemaßnahmen. Ferner kann die Berichterstattung zum LkSG in die darüberhinausgehende Nachhaltigkeitsberichterstattung integriert werden – zum Beispiel nach dem deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK. Beispielsweise liegen Vorteile dieser Software zum einen in dem fundierten Know-how und der langjährigen Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung der beteiligten Experten sowie in dem Aufbau eines nachhaltigen Beschaffungsmanagements in Kombination mit rechtlicher und prüferischer Expertise. Ebenso begleitet das HLB-Kompetenzteam mit Beratungsleistungen die softwaregestützte Erfüllung der Sorgfaltspflichten in den Unternehmen ganz im Sinne eines Full-Service Angebots. Hierzu zählen unter anderen Leistungen das Aufsetzen und die gesetzeskonforme Überarbeitung aller relevanten Dokumente (wie Grundsatzerklärung, Code of Conduct), die Schulung aller relevanten Abteilungen, die Verankerung der notwendigen Prozesse und Routinen und die anwaltliche externe Dienstleistung für den Beschwerdemechanismus.
Jörg Högemann
MBA, Wirtschaftsinformatiker (B.Sc.)
Telefon: 0441 9710-254
E-Mail: hoegemann@treuhand.de