Update zu steuerlichen Fragen
Was Sie jetzt wissen müssen.
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1. Update FAQ
Die Finanzbehörden haben die Antworten auf häufig gestellte steuerliche Fragen (FAQs) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ergänzt und erweitert, u.a. Antworten zu allgemeinen verfahrensrechtlichen Fragen zu den Steuererleichterungen, Stundungsmöglichkeiten, Erlass von Steuern, Außenprüfung, Lohnsteuer und Ergänzungen der Niedersächsischen Steuerverwaltung:
Finanzen/Kreditprogramme
Tammo Harms
Dipl. Betriebswirt
Telefon: 0441 9710-258
E-Mail: harms@treuhand.de
Finanzen/Kreditprogramme
Habbo Hartmann
Dipl.-Kaufmann
Telefon: 0441 9710-309
E-Mail: hartmann@treuhand.de
2. Steuerfreie Zuschüsse
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitsrecht/Kurzarbeitergeld
Verena Dietermann
Rechtsanwältin
Telefon: 0441 9710-119
E-Mail: dietermann@treuhand.de
Arbeitsrecht/Kurzarbeitergeld
Klaus Wilke
Rechtsanwalt, Steuerberater
Telefon: 0441 9710-132
E-Mail: Wilke@treuhand.de
Digitale Unterstützung
Jörg Högemann
Geschäftsführer
Telefon: 0152 567 99 349
E-Mail: hoegemann@treuhand.de
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Michael Stoltz
Leiter Personalbuchhaltung
Telefon: 0441 9710-218
E-Mail: stoltz@treuhand.de