Nun ist sie auf den Weg gebracht: Am 16. Dezember 2022 wurde die Strom- und Gaspreisbremse für Unternehmen entschieden. Die Bundesregierung will damit Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Daneben hat der Gesetzgeber zur Refinanzierung der Entlastungen die Abschöpfungen von Zufallsgewinnen im Strommarkt vorgesehen.
Wir informieren unter welchen Voraussetzungen bestimmte Entlastungen für Unternehmen gelten.
Inhalt:
- Die Strom- und Gaspreisbremse in Unternehmen
- Ihr Handlungsbedarf als Unternehmer
- Welche Zufallsgewinne werden abgeschöpft?
- Härtefallregelungen
Ihre Referenten:
Frank Reichelt – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Bernard Witte – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Sven Wolf – Steuerberater, B. Sc.
Victoria Eichler – Prüfungsassistentin
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Sie erhalten eine Email mit einem Link zum Online-Seminar vor der Veranstaltung.