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Claudia Averbeck
Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Telefon: 0441 9710-252
E-Mail: averbeck@treuhand.de
Das wirtschaftliche Umfeld von international agierenden Unternehmensgruppen war viele Jahre von niedrigen Inflationsraten geprägt. Die pandemiebedingten Störungen der globalen Lieferketten und der durch den Krieg in der Ukraine verursachte Anstieg der Energiekosten führte jedoch dazu, dass die Inflationsraten rasant anstiegen und ein ungekanntes Niveau erreichten. In der Folge vollzogen die Notenbanken eine Abkehr von ihrer bisherigen Niedrigzinspolitik. In diesen turbulenten Zeiten müssen international agierende Unternehmensgruppen sicherstellen, dass ihre Verrechnungspreissysteme weiterhin fremdüblich sind.
Ermöglicht das bestehende Verrechnungspreissystem eine Aufteilung der einzelnen Gesellschaften gemäß Funktions- und Risikoprofil, sollte gewährleistet werden, dass Unternehmen mit wenigen Funktionen und nur geringen Risiken einen stabilen, aber geringen Gewinn erwirtschaften. Lohn- bzw. Auftragsfertiger werden zumeist kostenbasiert vergütet; eine Verrechnung der ihnen tatsächlich entstandenen Kosten gewährleistet dann automatisch einen Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten. Erfolgt die Vergütung jedoch durch andere Systeme, besteht gegebenenfalls das Erfordernis hoher Jahresendanpassungen. Dem Verbleib von Verlusten auf lokaler Ebene sind andernfalls Steuerrisiken inhärent. Insgesamt erfordert das volatile Marktumfeld eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Verrechnungspreissysteme und ihre Dokumentation.
Der Anstieg der Inflationsraten führte auch zu einer Abkehr der Notenbanken von der bisherigen Zinspolitik. Wenngleich zwar Leitzinsen global anstiegen, erfolgte dies nicht gleichmäßig. Der Spread wird z.B. in dem nahezu paritätischen Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro sichtbar. Auch ungeachtet dieser Aspekte ist damit zu rechnen, dass Finanztransaktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe zukünftig im Fokus der Finanzverwaltung stehen, da neue Regelungen in den von der deutschen Finanzverwaltung am 14.07.2021 erlassenen Verrechnungspreisgrundsätzen aufgenommen wurden und die OECD neue Verrechnungspreisrichtlinien publiziert hat. Bei der Vergabe konzerninterner Darlehen ist daher zu prüfen, ob die neuen Regelungen ausreichende Berücksichtigung finden. Insbesondere könnte die Verwendung von fixen Zinssätzen im derzeitigen Marktumfeld kritisch sein; ein Rückgriff auf variable Zinssätze bietet sich an. Auch die Allokation von Wechselkurseffekten bei der Vergabe von neuen konzerninternen Darlehen ist sorgfältig zu prüfen.
Die steigenden Leitzinsen schlagen sich zudem auch auf die Refinanzierung von international agierenden Unternehmensgruppen nieder, da die Zinslast bei Fremdkapital steigt. Aus diesem Grund kann die Bündelung der konzerninternen Liquidität in einem Cash-Pool – begleitet durch bestimmte steuerliche Überlegungen – sinnvoll sein.
Claudia Averbeck
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