Erweiterte steuerliche Berichtigungspflicht nach Betriebsprüfungen
Seit 2025 müssen Steuererklärungen berichtigt werden, wenn in einem Steuerbescheid, der nach einer Betriebsprüfung endgültig ergeht, Sachverhalte enthalten sind, die sich auch auf andere Jahre oder Steuerarten auswirken.