Umsatzsteuer bei vorzeitiger Kündigung eines Werkvertrags
Wird ein Werkvertrag vorzeitig gekündigt, ist zwischen den Parteien oftmals strittig, wie die daraus resultierenden Zahlungen umsatzsteuerlich zu behandeln sind und ob ein Teil der Vergütung einen nicht steuerbaren Schadensersatz darstellt. Der Europäische Gerichtshof entschied am 18.11.2024, dass insgesamt eine steuerpflichtige Vergütung vorliegt, und hat damit für Klarheit gesorgt.