Betriebsausgaben bei Holdinggesellschaften
Erzielt eine Holding-Personengesellschaft, deren Gesellschafter natürliche Personen sind, ausschließlich Dividendenerträge, können Verwaltungskosten für steuerliche Zwecke nur teilweise als Betriebsausgaben abgezogen werden, da die Kosten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit teilweise steuerfreien Einnahmen stehen.