Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz
Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt
Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt
Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz setzt die Bundesregierung die in einem Eckpunktepapier aus Juni 2022 vorgesehen Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt und zur Aufnahme von Eigenkapital insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen um. Der im Eckpunktepapier vorgesehene Freibetrag für Aktienveräußerungsgewinne sowie die geplante Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Aktienveräußerungsverluste haben (bislang) noch nicht den Weg in den Gesetzesentwurf gefunden.
Mit dem Gesetzentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes vom 12.4.2023 möchte die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht sowie dem Steuerrecht zusammenführen und bündeln. Folgende wesentliche steuerlichen Veränderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind geplant:
Dr. Christian Hansen
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
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