Globale Mindestbesteuerung: Neue Pflichtangabe im Anhang


Seit dem Jahr 2024 müssen Konzerne mit einem Jahresumsatz von 750 Mio. € oder mehr die globale Mindestbesteuerung beachten. Dies wirkt sich auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss aus, in dem die Auswirkungen aus der Anwendung der Mindeststeuergesetze verpflichtend im Anhang darzustellen sind.

Geschäftseinheiten, die zu einem Konzern gehören, dessen oberste Muttergesellschaft in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre jährliche Umsatzerlöse von 750 Mio. € oder mehr ausgewiesen hat, unterliegen ab dem Geschäftsjahr 2024 der globalen Mindestbesteuerung. Sämtliche Gewinne, die ein Konzern dieser Größenordnung weltweit erwirtschaftet, werden nun unabhängig vom Land der Gewinnentstehung mit 15  % besteuert. Damit soll verhindert werden, dass die Gewinne auf Tochterunternehmen verschoben werden, die in Steueroasen ansässig sind. Ist der effektive Steuer­satz in einem Land geringer als 15  %, wird auf Ebene des obersten Mutterunternehmens eine Ergänzungssteuer erhoben in Höhe der Differenz zwischen der Steuer im Niedrigsteuerland und der Mindeststeuer. Keine Auswirkungen entstehen hingegen, wenn alle Geschäftseinheiten in Ländern belegen sind, in denen Unternehmen ohnehin mit mindestens 15  % besteuert werden. Das ist in der Mehrheit der Länder der Fall.

Im Rahmen der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ist im Bereich des Jahresabschlusses eine neue Anhangangabe verpflichtend geworden:

  • Qualitative Informationen dazu, inwieweit das Unternehmen von den Mindeststeuergesetzen betroffen ist und in welchen Rechtskreisen es zu einer Belastung durch die Mindeststeuer kommt oder kommen könnte
  • Quantitative Angaben zum tatsächlichen Steueraufwand oder Steuerertrag im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung bzw. – im Falle noch nicht in Kraft getretener Gesetze – zum Anteil des Unternehmensgewinns, der der Mindeststeuer unterliegen könnte, und zum hierfür geltenden effektiven Steuersatz sowie dessen Veränderung durch die Mindeststeuergesetze

Fazit: Die neue Anhangsangabe zur globalen Mindestbesteuerung stellt zwar ein zwingendes Erfordernis bei der Erstellung des Jahres-/Konzernabschlusses dar, der Aufwand und die Relevanz relativieren sich jedoch durch die sinkende Anzahl an Ländern mit einem effektiven Steuersatz von unter 15  %.

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