Globale Mindestbesteuerung: Neue Pflichtangabe im Anhang
Seit dem Jahr 2024 müssen Konzerne mit einem Jahresumsatz von 750 Mio. € oder mehr die globale Mindestbesteuerung beachten. Dies wirkt sich auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss aus, in dem die Auswirkungen aus der Anwendung der Mindeststeuergesetze verpflichtend im Anhang darzustellen sind.