Neue Verwaltungsanweisung zur Zinsschrankenregelung
Mit Wirkung zum 1.1.2024 wurde die Regelung der Zinsschranke an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Am 24.3.2025 erschien eine neue Verwaltungsanweisung, die auf die neuen Regelungen der Zinsschranke Bezug nimmt. Hierdurch wird der Anwendungsbereich der Zinsschranke erheblich ausgeweitet.