Datenschutzbeauftragte

Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen in allen Fragen des Datenschutzes kompetent zur Verfügung und nehmen die weiteren gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO wahr. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer langjährigen praktischen Erfahrung in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in Unternehmen unterschiedlichster Größen. Die mittelstandsgerechte Umsetzung des Datenschutzes ist uns ein besonderes Anliegen. Wir begnügen uns nicht damit, auf datenschutzrechtliche Probleme hinzuweisen, sondern erarbeiten mit Ihnen gemeinsam praktikable Lösungen für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.