KRITIS-Prüfungen

Betreiber sog. kritischer Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes sind verpflichtet, regelmäßig gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Stand ihrer Informationssicherheitsmaßnahmen nachzuweisen. Betroffen sind Unternehmen aus den Sektoren Energie, Informationstechnik/Telekommunikation, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur. Wir führen entsprechende Prüfungen durch und helfen KRITIS-relevanten Unternehmen, die erforderlichen Nachweise gegenüber dem BSI zu erbringen.

Verpflichtende Nachweisprüfung von Angriffserkennungssystemen für Betreiber kritischer Infrastrukturen und Erzeugungsanlagen

Die weiter fortlaufende Vernetzung von Infrastrukturen untereinander und die damit immer komplexer werdende Systemlandschaft erhöhen auch die Menge an Einfallstoren für potenzielle Angreifer. In unserem Onepager informieren wir über alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen und klären über Planung, Umsetzung und Prüfung auf.