Softwarebescheinigungen
(IDW PS 880)

Die uns zur Verfügung stehenden Prüfungsstandards ermöglichen es uns, rechnungslegungsrelevante Softwareprodukte, z. B. nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880, zu zertifizieren. Dies ist insbesondere für Softwarehersteller interessant, oder für Mandanten, die rechnungslegungsrelevante Geschäftsprozesse in eigenerstellten Anwendungen abgebildet haben. Durch eine erfolgreiche Zertifizierung Ihrer Software nach dem IDW PS 880 weisen Sie mit Wirkung gegen Dritte nach, dass Ihr Softwareprodukt, bei sachgerechter Anwendung, eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung ermöglicht.