Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen
Die gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt bei den direkt betroffenen Unternehmen einer Prüfungspflicht. Hierbei ist zunächst mit sog. begrenzter Sicherheit zu prüfen. Perspektivisch ist eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit vorgesehen. Über die Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen wird ein separater Prüfungsvermerk erstellt.
Daneben ist auch eine freiwillige Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder mit hinreichender Sicherheit möglich. Durch eine entsprechende freiwillige Prüfung sind die Informationen für externe Adressaten, wie beispielsweise Kunden oder Lieferanten, glaubwürdiger und verlässlicher.
Wir begleiten Sie bei der Prüfung auf Augenhöhe – mit unserem Team aus erfahrenen Wirtschaftsprüfern und Sustainability Auditoren.
Sprechen Sie uns gerne einfach an.
Wichtiger Hinweis:
Am 26. Februar 2025 wurden Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der CSRD veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartner
Jonas Dettmers
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability AuditorIDW
Telefon: 0441 9710-0
Haimo Mader
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability AuditorIDW
Telefon: 0441 9710-0
Frank Reichelt
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability AuditorIDW
Telefon: 0441 9710-0
Jan-Bernd Sanders
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability AuditorIDW
Telefon: 0441 9710-0