Was gilt als E-Rechnung?
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die E-Rechnung der Norm CEN-Format EN 16931 entsprechen soll. Daneben soll es möglich sein, individuell ein anderes elektronisches Verfahren zu vereinbaren, sofern die vorgegebenen Daten extrahiert werden können. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 2.10.2023 an die Verbände
bestätigt, dass folgende Formate die Anforderungen des CEN-Formats EN 16931 erfüllen:
- Die XRechnung ist ein Format, das u. a. bereits im öffentlichen Auftragswesen zum Einsatz kommt.
- Das ZUGFeRD-Format ist eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei (ab Version 2.0.1).
- Andere Rechnungsformate, die nicht explizit in dem Schreiben genannt werden, können jedoch grundsätzlich die Anforderungen erfüllen.
- EDI-Verfahren in weiterentwickelter Form: Laut BMF wird aktuell an einer Lösung gearbeitet, die die Weiternutzung der EDI-Verfahren auch unter dem künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll. Dass mit der Einführung des transaktionsbezogenen Meldesystems an bestimmten EDI-Verfahren noch technische Anpassungen vorgenommen werden müssen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gänzlich ausgeschlossen werden.